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Der Jahresbeitrag ist auch dann voll zu entrichten, wenn eine Abmeldung im Laufe des Jahres erfolgt, hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung immer schriftlich an einen unserer beiden Geschäftsführer erfolgen muss (vgl. Abmeldung). Eine schriftliche Abmeldung im Laufe eines Kalenderjahres wird zum 31. Dezember dieses Kalenderjahres gültig. Nur eine Abmeldung, die bis zum 5. Januar des Folgejahres eingegangen ist, wird als für das abgelaufene Kalenderjahr gültig angesehen.
Abmeldung per E-Mail ist nicht möglich! Am 22.09.2003 hat der Vorstand des DJK-BTB beschlossen, dass Kündigungen der Mitgliedschaft ausschließlich schriftlich, d. h. per Post oder Fax, an einen unserer beiden Geschäftsführer erfolgen müssen. Deshalb kann der DJK-BTB Kündigungen per E-Mail leider nicht mehr akzeptieren. Diesen Schritt musste der DJK-BTB gehen, weil mehrfach (nicht nachprüfbar) behauptet wurde, dass eine Kündigung schon vor Monaten per E-Mail erfolgt sei – an wen und wie auch immer, es war einfach nicht nachvollziehbar bzw. belegbar ... E-Mails sind keine Dokumente! Zur Abmeldung genügt es also, ein formloses Kündigungsschreiben an einen unserer beiden Geschäftsführer zu schicken.
Im Sinne der Gleichbehandlung gelten obige Regelungen ausnahmslos für alle Mitglieder. Vielen Dank für Dein/Ihr Verständnis.
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